| | "Spielstraße" |
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in Bad Essen (Lutherstraße) |
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- Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele (siehe die Erklärung bei der Spielstraße) sind überall erlaubt.
- Der Fahrzeugverkehr, also auch der Fahrradverkehr muss Schrittgeschwindigkeit (dass heißt zirka 5 km/h) einhalten.
- Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.
- Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern (ein Schachspiel zum Beispiel mitten im Fahrtweg dürfte also meist nicht möglich sein).
- Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig (was meist die größte Hürde für einen gut funktionierenden "Verkehrsberuhigten Bereich" ist), ausgenommen zum Ein- und Aussteigen, zum Be- und Entladen.
Quelle: http://www.muenchen.de/Rathaus/
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