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Sanierung in BadEssen- meine ganz persönlichen Eindrücke
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auch Perle des Wiehengebirges genannt, ein Kurort 20 km von Osnabrück
entfernt , hatte es nötig: Zur Behebung städtebaulicher Mängel wurde die Sanierungssatzng am 11.7.85
erlassen und den Bürgern im
Sanierungsgebiet, d.h. im Ortskern ein Sanierungsvermerk ins Grundbuch
eingetragen. Dem interessierten Beobachter musste sofort auffallen, dass bald die ersten Gebäude mit erheblichem Aufwand saniert wurden. Gelegentlich wurden von den Eigentümern auch Summen unters Volk gestreut, aus denen man die Höhe des geschenkten Geldes ablesen konnte. Die Zuschüsse lagen in einer Größenordnung von einigen Hunderttausend DM. Wohl dem, der auch den Rest finanzieren konnte, dann lohnte sich die Sache mit Sicherheit. Ergaben sich irgendwo noch interessante Perspektiven, wurde das Sanierungsgebiet eben erweitert. Zum Sanierungsgebiet gehörte auch die Lutherstraße, an der ich wohne. Meine Seite lag im Sanierungsgebiet, die andere Seite der Straße einschließlich der Straßenfläche nicht. Zunächst glaubten die Behörden, eine neue Landesstraße durch dieses Gebiet legen zu können, unterlagen aber dem Einspruch dieser Lutherstraßenanwohner beim Bundesverwaltungsgericht. Zwar gab es zarte Versuche, die seit mehreren Jahrzehnten als sanierungwürdig erachtete Straßenfläche in das Sanierungsgebiet einzubeziehen. Aber sie scheiterten. An wem, ließ sich nicht restlos klären. Ich kann mir vorstellen, dass Anwohner, die es gewagt hatten, gegen den Landesstraßenbau zu prozessieren und zu gewinnen, von den Sanierungsgeldgebern nicht gerade geliebt wurden. Querulanten sind nicht gefragt... Da sich neben dem Sanierungsvorhaben der Straßenbau der Lutherstraße immer
wieder verzögerte, wussten die Anlieger zumindest der einen Straßenseite nicht
weiter: Vielfältiger Protest verhinderte dies, auch weil das Ende der Sanierung schon öffentlich angedeutet worden war. Wer mag es denn nun den Geldgebern verdenken, dass sie doppelt gekränkt waren: Einmal hatten ihnen die Anwohner die Landesstraße auf juristischem Wege vepatzt und jetzt auch noch die Verkleinerung des Sanierungsgebietes durch ihre Einsprüche verdorben. Das Geld wäre doch in anderen Bereichen des Gebietes besser angelegt....... Was sich in ca. 2 Jahren abspielte: Fangen wir von vorne an. Am 21.11.97 gibt der Sanierungsträger, die DSK, den
Anliegern bekannt, dass am 19.03.96, also eineinhalb
Jahre zuvor, der Rat der Gemeinde die
Verkleinerung der Fläche um den Bereich der Lutherstr. beschlossen hat. Die DSK erwartet eine Stellungnahme in weniger als
einem Monat, nämlich zum 19.12.97.
Wenige Tage nach der Nachfrage der DSK, nämlich am 12.02.98, habe ich der DSK meine notwendigen Sanierungsmaßnahmen mitgeteilt. Warte , warte nur ein Weilchen......
HURRA..
Sowohl der DSK als auch der Verwaltung der Gemeinde ist es offensichtlich gelungen, diese Termine zu vergessen. So war denn alles zu spät, was jetzt bereitwillig geschah: Der beantragte vorzeitige förderungsunschädliche Maßnahmebeginn wurde von der Gemeinde am 7.10.98 genehmigt. Aber inzwischen mussten der DSK doch irgendwelche Bedenken gekommen sein. Beraten wollte man nicht mehr, man stand nur noch für Rückfragen zur Verfügung, vor allem wollte man jetzt einige neue Formulare sehen . Kostenvoranschläge wurden bei der Gemeinde eingereicht. Was mich verwirrte war, dass bei einem "vollständigen Förderantrag" nichts zu unterschreiben war. Es wäre ja mehr als eine Beamtenbeleidigung zu unterstellen, dass diese Kostenvoranschläge statt für die Bez. Reg. für den Rundordner bestimmt wären. So etwas wagt man doch nicht einmal zu denken! Aber trotzdem war es vielleicht gut schriftlich nachzufragen, ob denn für einen solchen Antrag gar nichts zu unterschreiben ist. Es war nicht, oh Wunder! Auch die DSK erhielt die Kostenvoranschläge für die Maßnahmen, die vor fast einem Jahr von ihr ins Abschlusskonzept übernommen wurden. Es scheint, als hätte der Herbst bei einigen kalte Füße erzeugt. Was war nicht alles plötzlich am 25.11.98 problematisch ? Und auch die Entscheidung der politischen
Gremien war
plötzlich gefragt, obwohl sie ja das Abschlusskonzept mit den gleichen Maßnahmen
genehmigte hatten. Schikane?? ENDLICH! Die DSK antwortet am 9.02.99. Es geht weiter! Wie gewünscht, wird ein Steuerberater zu Rate gezogen. Von ihm stammen die Unterlagen (aus vergleichbaren Sanierungsprojekten in Osnabrück). Zwar muss die Gemeinde noch mal alles prüfen lassen (16.02.99), erhält aber flugs ein Antwortschreiben am 17.02.99 einschließlich entsprechender Vorlagen zum Abschreiben. Am 18.02.99 muss dann die Baudenkmalseigenschaft durch die Bezirksregierung Weser- Ems geprüft werden, wobei im voraus schon einmal klar ist, dass in diesem Falle ein Vollwärmeschutz aus Sicht der Gemeinde förderungsschädlich ist. Was nun?? Es ist geschafft... Schließlich las ich am 30.07.99 , dass
Wegen des verzögernden Vorgehens, der trotz Nachfrage
unvollständigen Beratung und unklarer Antworten seitens der Gemeinde -
die DSK hat sich inzwischen trotz Anschreibens
in Schweigen gehüllt -
Hinsichtlich der angeforderten Beratung für einen in 1998 gestellten Antrag ergaben sich folgende Erkenntnisse:
Als das Sanierungsgebiet ab Ende 1995 (!) verkleinert werden sollte, habe ich beim nieders. Sozialministerium nach Gründen gefragt, zumal damals die Sanierung beendet werden sollte und deswegen auch mit der Bezirksregierung telefoniert.. Damit war dieser Fall- so scheint es - erledigt. Nachdem nun die Ablehnung meines Vorhabens im Sommer 1999 offenbar wurde, habe ich
geschickt mit dem Ziel, das formale Verfahren, bei dem es um die Vergabe von gelegentlich einigen HUNDERTTAUSEND DM geht, nicht nur in die Hände eines Verwaltungsauschusses zu legen. Kurz gesagt:
So schnell gebe ich nicht auf: Da verschiedene Formalien ( z.B. die Berechnung der Fördermittelhöhe, Erhebung rentierlicher und unrentierlicher Maßnahmen anhand eines Vordruckes etc.) im Laufe des vergangenen ZWEIJAHRESZEITRAUMES weder von der DSK noch von der Gemeinde erfolgten, fragte ich am 24.11.99 noch mal nach. Die
Nichtantworten kann man am 30.11.99 nachlesen.
(Mitte Dezember 1999)
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