Dieter  Bickmann Bad Essen

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Sanierung in BadEssen- meine ganz persönlichen Eindrücke

 Dieter Bickmann, Lutherstr.14, Bad Essen

 

Bad Essen

 - auch Perle des Wiehengebirges genannt, ein Kurort 20 km von Osnabrück entfernt , hatte es nötig:
fast 1000 Jahre nach seiner Gründung war er stark renovierungsbedürftig.

Zur Behebung städtebaulicher Mängel wurde die Sanierungssatzng am 11.7.85 erlassen und den Bürgern im Sanierungsgebiet, d.h. im Ortskern ein Sanierungsvermerk ins Grundbuch eingetragen.
Von diesem Augenblick waren Nutzung, Renovierung und Verkauf eingeschränkt, die Gemeinde hatte immer ihre Hand dazwischen.

Dem interessierten Beobachter musste sofort auffallen, dass bald die ersten Gebäude mit erheblichem Aufwand saniert wurden. Gelegentlich wurden von den Eigentümern auch Summen unters Volk gestreut, aus denen man die Höhe des geschenkten Geldes ablesen konnte. Die Zuschüsse lagen in einer Größenordnung von einigen Hunderttausend DM.

Wohl dem, der auch den Rest finanzieren konnte, dann lohnte sich die Sache mit Sicherheit.

Ergaben sich irgendwo noch interessante Perspektiven, wurde das Sanierungsgebiet eben erweitert.

Zum Sanierungsgebiet gehörte auch die Lutherstraße, an der ich wohne. Meine Seite lag im Sanierungsgebiet, die andere Seite der Straße einschließlich der Straßenfläche nicht. Zunächst glaubten die Behörden, eine neue Landesstraße durch dieses Gebiet legen zu können, unterlagen aber dem Einspruch dieser Lutherstraßenanwohner beim Bundesverwaltungsgericht.

Zwar gab es zarte Versuche, die seit mehreren Jahrzehnten als sanierungwürdig erachtete Straßenfläche in das Sanierungsgebiet einzubeziehen.  Aber sie scheiterten. An wem, ließ sich nicht restlos klären. Ich kann mir vorstellen, dass Anwohner, die es gewagt hatten, gegen den Landesstraßenbau zu prozessieren und zu gewinnen, von den Sanierungsgeldgebern nicht gerade geliebt wurden.

Querulanten sind nicht gefragt...

Da sich neben dem Sanierungsvorhaben  der Straßenbau der Lutherstraße immer wieder verzögerte, wussten die Anlieger zumindest der einen Straßenseite nicht weiter:
Sollte sie Zuschüsse beantragen und Geld investieren in Immobilien, bei denen sie nicht wissen konnten, ob sie ihre Gebäude nicht plötzlich an einer viel befahrenen Landesstraße wieder finden würden?! Sie verhielten sich abwartend, bis sich andeutete, dass ihre Straße bewohnbar bleiben würde. Als man jetzt Sanierungsanträge stellen wollte, kam die Absicht der Behörden im November 1997 (!) dazwischen, die im Sanierungsgebiet liegenden Anwohner aus dem Sanierungsgebiet herauszunehmen.

Vielfältiger Protest verhinderte dies, auch weil das Ende der Sanierung schon öffentlich angedeutet worden war.

Wer mag es denn nun den Geldgebern verdenken, dass sie doppelt gekränkt waren: Einmal hatten ihnen die Anwohner die Landesstraße auf juristischem Wege vepatzt und jetzt auch noch die Verkleinerung des Sanierungsgebietes durch ihre Einsprüche verdorben. Das Geld wäre doch in anderen Bereichen des Gebietes besser angelegt.......

Was sich in ca. 2 Jahren abspielte:

Fangen wir von vorne an. Am 21.11.97 gibt der Sanierungsträger, die DSK, den Anliegern bekannt, dass am 19.03.96, also eineinhalb Jahre zuvor,  der Rat der Gemeinde die Verkleinerung der Fläche um den Bereich der Lutherstr. beschlossen hat. Die DSK erwartet eine Stellungnahme in weniger als einem Monat, nämlich zum 19.12.97.
Einspruch meinerseits postwendend, Nachfrage am 10.12. , Antwort der am 9.1.98  , dann mein Schreiben am 11.01.98 mit der Anmeldung von Sanierungsbedarf , Antwort der DSK am 6.02.98. Man beachte sowohl meine erste Bitte  als auch das Angebot der DSK hinsichtlich einer Beratung . Das war das letzte Angebot der DSK  in dieser Richtung, nicht aber meine letzte Bitte darum.

Wenige Tage nach der Nachfrage der DSK, nämlich am 12.02.98, habe ich der DSK meine notwendigen Sanierungsmaßnahmen mitgeteilt.

Warte , warte nur ein Weilchen......
könnte man denken, wenn man Hannover hört. Für den hannoveraner Sanierungsträger und Treuhänder der Gemeinde Bad Essen scheint das jedoch nicht zuzutreffen.
Nach meiner Nachfrage am 28.04.98 kam dann schließlich am 04.05.98.  die Erlösung: "Die Instandsetzungsmaßnahme Lutherstr. 14 wurde in das Abschlusskonzept der Gemeinde aufgenommen".
Nochmals wurde mir auf dem gleichen Papier eine Beratung hinsichtlich der Förderfähigkeit angeboten. Und auf die Möglichkeit des Vorzeitigen Maßnahmenbeginns hingewiesen. Nur auf welche Glückszahlen ich beim nächsten LOTTO-termin setzen sollte, um die Finanzierung in den Griff zu kriegen, dazu konnte man mich nicht beraten. Schön wäre es auch gewesen, zu wissen, wie sich die rentierlichen und unrentierlichen Kosten ergeben u.s.w. Dafür war sonst immer die DSK vor Ort...

HURRA..
hätte man rufen können, wenn jetzt endlich irgendeine Nachricht gekommen wäre. Aber sie konnte gar nicht kommen, denn dazu hätten bestimmte Formalien eingehalten werden müssen, die ich nicht kannte. Immerhin: Auf meine Nachfrage am 9.Oktober 1998    kam Bewegung in die Maschine, obwohl der Zug längst abgefahren war, wie jeder Fachmann aus der R-StBauF hätte herauslesen können. Bis zum 1.Juni hätte  die Gemeinde die Maßnahmen für das Folgejahr bei der Bez.Reg. anmelden und diese sie bis zum  1. September an das MS mit einer Stellungnahme weitergeben müssen.

Sowohl der DSK als auch der Verwaltung der Gemeinde ist es offensichtlich gelungen, diese Termine zu vergessen.

So war denn  alles zu spät, was jetzt bereitwillig geschah:

Der beantragte vorzeitige förderungsunschädliche Maßnahmebeginn wurde von der Gemeinde am 7.10.98  genehmigt.

Aber inzwischen mussten der DSK doch irgendwelche Bedenken gekommen sein. Beraten wollte man nicht mehr, man stand nur noch für Rückfragen zur Verfügung, vor allem wollte man jetzt einige neue Formulare sehen .

Kostenvoranschläge wurden bei der Gemeinde eingereicht. Was mich verwirrte war, dass bei einem "vollständigen Förderantrag" nichts zu unterschreiben war. Es wäre ja mehr als eine Beamtenbeleidigung zu unterstellen, dass diese Kostenvoranschläge statt für die Bez. Reg. für den Rundordner bestimmt wären. So etwas wagt man doch nicht einmal zu denken! Aber trotzdem war es vielleicht gut schriftlich nachzufragen, ob denn für einen solchen Antrag gar nichts zu unterschreiben ist. Es war nicht, oh Wunder!

Auch die DSK erhielt die Kostenvoranschläge für die Maßnahmen, die vor fast einem Jahr von ihr ins Abschlusskonzept übernommen wurden.

Es scheint, als hätte der Herbst bei einigen kalte Füße erzeugt. Was war nicht alles plötzlich am 25.11.98  problematisch ?

Und auch die Entscheidung der politischen Gremien war plötzlich gefragt, obwohl sie ja das Abschlusskonzept mit den gleichen Maßnahmen genehmigte hatten.
 

Schikane??
Allmählich wird auch der gemütlichste Mensch grantig.. So hinterfragte ich alle diese Notwendigkeiten.
 Anrufe hier, Anrufe da, und das Ergebnis:
Sehen Sie selbst!       Nichts rührt sich bei der DSK.   Also Frage  und  Nachfrage!

ENDLICH!

Die DSK antwortet am 9.02.99. Es geht weiter! Wie gewünscht, wird ein Steuerberater zu Rate gezogen. Von ihm stammen die Unterlagen (aus vergleichbaren Sanierungsprojekten in Osnabrück). Zwar muss die Gemeinde noch mal alles prüfen lassen (16.02.99), erhält aber flugs ein Antwortschreiben am 17.02.99 einschließlich entsprechender Vorlagen zum Abschreiben. Am 18.02.99 muss dann die Baudenkmalseigenschaft durch die Bezirksregierung Weser- Ems geprüft werden, wobei im voraus schon einmal klar ist, dass in diesem Falle ein Vollwärmeschutz aus Sicht der Gemeinde förderungsschädlich ist.

Was nun??
Also fragte ich am 20.02.99 nach, welche anderen Vorschläge man mir zu einer notwendigen Wärmedämmung machen könnte. Leider erhielt ich weder hierauf noch auf ein zugesandtes Bild vom Schloss in Bad Iburg, bei dem ebenfalls Bruchstein mit Putz kombiniert ist, jemals eine Antwort! ( Siehe hierzu auch: Schimmelpilze bei Innendämmung)

Es ist geschafft...
hätte man denken können, als am 04.03.99 ein Schreiben der Gemeinde eintraf: Der Rat würde am 23.03.99 über Förderung und Förderhöhe entscheiden. Dass nur über die Ablehnung der Förderung hätte entschieden werden können, wurde mir erst später klar, denn die für die Förderung erforderlichen Voraussetzungen, z.B. Berechnung der Förderhöhe durch den Sanierungsträger DSK in Hannover, lagen ja überhaupt nicht vor. Ich wartete und wartete, fragte auch gelegentlich schriftlich nach und monierte die Verzögerungen in dem gesamten Verfahren..

Schließlich las ich am 30.07.99 , dass
der Gemeinderat gar nicht entschieden hat, denn der Verwaltungsauschuss hat am gleichen Tag den Vorschlag des Bau- und Planungsausschusses umgestoßen und die Angelegenheit an den Ortsrat verwiesen.
Der Ortsrat - Seine Beteiligung ist m.E. einmalig in der Geschichte der Sanierung in Bad Essen !!-  fand am 06.05.99 die negativen Auswirkungen auf die äußere Gestaltung für so gravierend, dass er empfahl nicht zu fördern, was dann der VA am 15.06.99 in seiner Sitzung übernahm. Erst auf Nachfrage am 15.07.99 kam heraus, dass keine Beschlussempfehlung für den Rat durch den VA zustande kam, anders ausgedrückt, der Rat hat meinen Fördermittelantrag am 23.03.99 nicht behandelt.

Wegen des verzögernden Vorgehens, der trotz Nachfrage unvollständigen Beratung und unklarer Antworten seitens der Gemeinde - die DSK hat sich inzwischen trotz Anschreibens in Schweigen gehüllt -
musste ich noch einige Male nachhaken (Frage am 23.09.99 , nichtssagende Antwort am 29.09.99, Nachfrage am 01.10.99, endlich Antwort am 03.11.99 , bis ich es denn Schwarz auf Weiß hatte:

bulletFördermittelantrag am 10.03.98 durch den Gemeinderat ins Abschlusskonzept mit 30 TDM übernommen
bulletKeine Beratung und Berechnung hinsichtlich der Förderhöhe durch Gemeinde oder DSK
bulletKeine Zusendung entsprechender Formulare trotz schriftlicher Nachfrage
bulletKeine Hinweise auf Termine, dagegen verzögerte Beantwortung von Schreiben, so dass Termine überschritten wurden

Hinsichtlich der angeforderten Beratung für einen in 1998 gestellten Antrag  ergaben sich folgende Erkenntnisse:

bulletIch müsste noch die Formalien kennen, da ich ja vor ca. 15 Jahren im Gemeinderat war
bulletWegen eines Carports und der Sprossen meiner Fenster fanden vor ca. 10 Jahren Besuche statt.
bulletAußerdem hätte man mich telefonisch beraten ( auch telefonisch auszufüllende Unterlagen zugesprochen??)
Nachfragen und Petitionen 

Als das Sanierungsgebiet ab Ende 1995 (!) verkleinert werden sollte, habe ich beim nieders. Sozialministerium nach Gründen gefragt, zumal damals die Sanierung beendet werden sollte und deswegen auch mit der Bezirksregierung telefoniert.. Damit war dieser Fall- so scheint es - erledigt.

Nachdem nun die Ablehnung meines Vorhabens im Sommer 1999  offenbar wurde, habe ich

bulleteine Petition an den Deutschen Bundestag wegen seiner finanziellen Beteiligung
bulleteine Petition an den Niedersächsischen Landtag wegen seiner finanziellen Beteiligung

geschickt mit dem Ziel, das formale Verfahren, bei dem es um die Vergabe von gelegentlich einigen HUNDERTTAUSEND DM geht, nicht nur in die Hände eines Verwaltungsauschusses zu legen.

Kurz gesagt:

bulletDer Bund hat seine Kompetenzen bei der Vergabe der Mittel an das Land delegiert.
bulletDas Land hat die Vergabe der Mittel in die Hände der Kommunen gelegt.
bulletSchließlich hätte ich bei Bund, Land, Bez. Regierung und Gemeinde schon genug Auskünfte erhalten.

So schnell gebe ich nicht auf:
Also habe ich die Beantwortung meiner Petition wegen Unsachlichkeit zurückgewiesen. Sie soll noch einmal beraten werden...............Schließlich muss eine Petition sachlich beantwortet werden.

Da verschiedene Formalien ( z.B. die Berechnung der Fördermittelhöhe, Erhebung rentierlicher und unrentierlicher Maßnahmen anhand eines Vordruckes etc.) im Laufe des vergangenen ZWEIJAHRESZEITRAUMES weder von der DSK noch von der Gemeinde erfolgten, fragte ich am 24.11.99 noch mal nach.

Die Nichtantworten kann man am 30.11.99 nachlesen.
Für die Gemeinde scheint alles erledigt. Für mich noch lange nicht.
Mal sehen, was draus wird.

(Mitte Dezember 1999)
 

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